Teilnahmebedingungen
Gegenstand des Bebivita Gläschen Treueprogramms
Das Bebivita Gläschen Treueprogramm ist eine befristete Aktion in Deutschland und Österreich der Firma Bebivita GmbH, Zeughausstr. 3, 85276 Reisgang, die in Kooperation mit der beauftragten Agentur, durchgeführt wird. Die Aktion gilt für das Produktsortiment der Bebivita Beikost-Gläschen. Der Kauf von Aktionsprodukten im Wert von 50 € berechtigt den Teilnehmer zu einer Erstattung von 5 €. Mit der Teilnahme an der Aktion akzeptieren die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.
Die Aktion findet im Zeitraum vom 01.01.-30.06.2023 statt.
Die Registrierung und die Eingaben der Kassenbon-Daten sind bis zum 15.07.2023 23:59 Uhr MEZ möglich.
Teilnehmerausschluss
Die Bebivita GmbH behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die falsche Angaben im Rahmen der Registrierung machen, gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen und/oder Manipulationen vornehmen und/oder vornehmen lassen, von der Promotion auszuschließen. Die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe der Kassenzettel ist untersagt.
Haftung
Schadenersatzansprüche gegenüber der Bebivita GmbH, deren Angestellten und Erfüllungsgehilfen und/oder verbundenen Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Promotion stehen, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Ferner haften die Bebivita GmbH, deren Angestellten und Erfüllungsgehilfen und/oder verbundene Unternehmen nicht für Schäden oder Beeinträchtigungen (z. B. nicht beeinflussbare technische Störungen, Ereignisse höherer Gewalt, durch Dritte verursachte Störungen), die die Verfügbarkeit der Aktion beeinflussen. Die Bebivita GmbH wird jedoch alles Zumutbare unternehmen, um die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit der Aktionswebsite sicherzustellen. Weiterhin haftet die Bebivita GmbH nicht dafür, dass die Aktions-Webseite auf dem jeweiligen Teilnehmerrechner ordnungsgemäß funktionsfähig ist oder die Daten einwandfrei übermittelt werden.
Die beauftragte Agentur und die Bebivita GmbH sind lediglich für die Durchführung der Aktion und die Bereitstellung der Prämie verantwortlich.
Sonstiges
Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bebivita GmbH behält sich vor, die Aktion jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern, auszusetzen, oder zu beenden, wenn die Durchführung und/oder Abwicklung der Aktion aus rechtlichen und/oder tatsächlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Sollte eine solche Änderung oder Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht worden sein, ist der Veranstalter berechtigt, von dieser Person den Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein und/oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.